Nach SN EN 1176 "Spielgeräte im öffentlichen Bereich" sollte ein falldämpfender Bodenbelag (ab 60 cm) in Abhängigkeit von der freien Fallhöhe vorhanden sein. Die minimale Breite dieses Belags beträgt 1,50 m. Ab einer freien Fallhöhe von 1,50 m vergrössert sich die Breite nach der Formel: X = ²⁄³ Fallhöhe + 50 cm. {static_block identifier="sp-update-aktuelle-situation"}...